Die Anforderungen an Unternehmen in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen kontinuierlich an. Aktuelle Wahlrechte wie die Form der Veröffentlichung, die Auswahl eines Rahmenwerks sowie die freiwillige inhaltliche Prüfung entfallen. Stattdessen müssen Unternehmen ihre nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht integrieren, einen EU-Standard verwenden, Block Tagging umsetzen und den Bericht inhaltlich prüfen lassen. Daneben sind taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, um die Vorgaben der EU-Taxonomie zu erfüllen. Der Status quo zeigt, dass die tiefgreifenden Veränderungen der CSRD durch ihre erweiterten Angabe- und Prüfungspflichten den Unternehmen einiges abverlangen werden. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland, vergleicht diesen mit den aufkommenden gesetzlichen Regelungen und stellt mögliche Herausforderungen dar.

