Nachdem das IASB bereits am 23.1.2020 Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig veröffentlicht hat, wurde am 31.10.2022 eine weitere Modifikation dieses Standards – im Sinne einer Klarstellung der vorherigen Änderungen – veröffentlicht. Gegenstand sind Verbindlichkeiten, bei denen das Unternehmen ein Recht hat, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Die Neuerungen treten für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre in Kraft.

