Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht die Übernahme von European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Delegierte Rechtsakte vor. Der Begriff der Nachhaltigkeit wird im Rahmen der CSRD breit aufgefasst, weshalb die im April 2022 von der EFRAG vorgelegten Entwürfe Regelungen zur externen Abbildung von sowohl Umwelt-, Sozial- als auch Governance-Aspekten aufweisen. Auffällig ist, dass die Entwürfe der Berichtsstandards E-ESRS G1 und G2 hierbei nicht nur Offenlegungspflichten für nachhaltigkeitsbezogene Corporate-Governance-Aspekte statuieren, wie es in Art. 19a der CSRD normiert wird, sondern vielmehr Regelungen zu allen wesentlichen Elementen der Corporate Governance beinhalten. Die Vorgaben der E-ESRS G1 und G2 weisen somit eine hohe inhaltliche Nähe zu bereits bestehenden Regelungen zur Corporate-Governance-Berichterstattung auf, was im vorliegenden Beitrag im Einzelnen aufgezeigt wird.

