Sowohl der europäische Richtliniengeber als auch der nationale Gesetzgeber haben in jüngster Zeit verschiedene Reformen auf den Weg gebracht, um den Herausforderungen der gesellschaftlichen Erwartungen im Allgemeinen und zur Bekämpfung des Klimawandels im Besonderen zu begegnen. Durch diese Reformen sollen Unternehmen auf sowohl mittelbarem als auch unmittelbarem Wege verpflichtet werden, ihre Wertschöpfung nachhaltig(er) auszurichten. Durch Anhebung der nichtfinanziellen Berichtspflichten soll insbes. die Transparenz hinsichtlich des nachhaltigkeitsbezogenen Handelns erhöht werden. Parallel mit den Reformen steigen jedoch auch die potenziellen inhaltlichen Überschneidungen zwischen der nichtfinanziellen Berichterstattung und der Corporate-Governance-Berichterstattung. Im Folgenden wird daher empirisch untersucht, in welchem Umfang Interdependenzen zwischen der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach §§ 289b ff. (§§ 315b f.) HGB und der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f (§ 315d) HGB existieren und in welcher Form die Offenlegung der Berichte erfolgt, um auf dieser Basis Empfehlungen für die Fortentwicklung der Berichterstattung abzuleiten.

