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ED/2021/7 zu Berichtspflichten von Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2021, 369 - 371 Heft 9 v. 1.9.2021

Im Juli 2021 hat das IASB den Exposure Draft ED/2021/7 „Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen soll für Tochterunternehmen, die in den IFRS-Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden und keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen, eine Möglichkeit geschaffen werden, in ihrem IFRS-Abschluss Erleichterungen von den Berichterstattungspflichten nutzen zu können. Das Ziel von ED/2021/7 liegt darin, die Berichterstattung für Gesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht zu vereinfachen, aber gleichzeitig den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten weiterhin gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat das IASB im vorgelegten Exposure Draft einen reduzierten Katalog an Anhangangaben zusammengestellt, die von solchen Gesellschaften berichtet werden müssen, während die – umfangreicheren – Berichtspflichten aus den jeweiligen IFRS bzw. IAS für diese Gesellschaften wegfallen sollen. Die Kommentierungsfrist zu ED/2021/7 wurde bis zum 31. Januar 2022 festgesetzt.

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