Mit dem FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität), das am 1.7.2021 in Kraft getreten ist, hat der deutsche Gesetzgeber nicht nur eine Verstaatlichung des Enforcement vorgenommen, sondern in panikartiger Form u.a. neue Regelungen in den Bereichen der Nichtprüfungsleistungen, der Rotation und der Haftung für die Abschlussprüfung eingeführt. Wie weit diese neuen Regelungen evidenzbasiert sind und welche Auswirkungen diese auf die Tätigkeit der Abschlussprüfer haben, wollen wir mit zwei Experten, Herrn Prof. Reiner Quick und Gerhard Schwartz, hinterfragen. Herzlichen Dank den Interviewpartnern für ihre Bereitschaft und Zeit.

