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Plädoyer für eine höhere Vergleichbarkeit in der Rechnungslegung – Die Investorensicht

Blickpunkt: Vergleichbare FinanzinformationenSteuerrechtFlorian EstererIRZ 2021, 325 - 327 Heft 7 und 8 v. 1.7.2021

Der Umfang der freiwilligen Berichterstattung von Unternehmen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese zusätzlichen Informationen vereinfachen die Arbeit von Investoren. Allerdings hat die Vergleichbarkeit dadurch abgenommen; und testierte Jahres- und Interimsabschlüsse sind dafür immer noch die beste Quelle. Daher sollte der Vergleichbarkeit in der Ausarbeitung von Rechnungslegungsvorschriften wieder ein höherer Stellenwert beigemessen werden.

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