Der Umfang der freiwilligen Berichterstattung von Unternehmen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese zusätzlichen Informationen vereinfachen die Arbeit von Investoren. Allerdings hat die Vergleichbarkeit dadurch abgenommen; und testierte Jahres- und Interimsabschlüsse sind dafür immer noch die beste Quelle. Daher sollte der Vergleichbarkeit in der Ausarbeitung von Rechnungslegungsvorschriften wieder ein höherer Stellenwert beigemessen werden.

