In der Öffentlichkeit lässt sich ein gesteigertes Interesse an nichtfinanziellen Themen konstatieren. Dies spiegelt sich auch in der umgesetzten CSR-Richtlinie und den entsprechenden Berichtspflichten von Kapitalgesellschaften und Konzernen wider. Gem. § 289c Abs. 2 HGB sind die Mindestinhalte der nichtfinanziellen Erklärung Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und zur Achtung der Menschenrechte. Dieser Beitrag zeigt die Ergebnisse einer qualitativen Inhaltsanalyse zur Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen über Sozialbelange auf. Im Zentrum der Untersuchung steht neben dem Umfang und den Inhalten auch die Prüfung der Berichterstattung.

