Im Board Meeting am 16. Februar 2021 entschied das IASB vorläufig, Hybridanleihen unverändert als Eigenkapital zu klassifizieren. Zunächst war aus dem DP/2018/1 eine Neuklassifizierung ableitbar. Auf Anraten des IASB Technical Staff will das IASB nun die Anforderungen an Darstellung und Offenlegung von Hybridanleihen ausbauen. Damit sollen den Bilanzlesern entscheidungsnützliche Informationen über diese Finanzinstrumente vermittelt werden.

