Die Finanzmarktkrise zog, neben anderen Veränderungen, eine Abschlussprüferreform nach sich. Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIE), zu welchen definitorisch auch Banken gehören, sind spätestens seit dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, in ihrem Bestätigungsvermerk die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters – KAM) zu erläutern. Inzwischen liegen drei aufeinanderfolgende Konzernabschlüsse vor, die Anlass bieten, Entwicklungstendenzen bei den größten zwanzig Kreditinstituten Europas zu untersuchen.

