Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt Unternehmen wie auch Privatpersonen gleichermaßen vor massive Herausforderungen. Durch das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz (JuBG) wurde seitens der Österreichischen Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen sowohl als Privatperson als auch als Kleinstunternehmen Verbraucherkredite, welche vor dem 15. März 2020 abgeschlossen und zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 fällig wurden, für den maximalen Zeitraum von zehn Monaten zu stunden. Nachfolgend sollen mögliche Implikationen auf die Beurteilung der Wertberichtigung nach IFRS 9 untersucht werden.

