In einer Pressemitteilung vom 24.11.2020 vermeldet die Deutsche Börse: „Deutscher Leitindex DAX wird durch zusätzliche Qualitätskriterien und Angleichung an internationale Standards gestärkt“. Als ein wesentliches Ergebnis zur Änderung des Indexregelwerks müssen nunmehr „alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen.“ Der Analystenverband DVFA lehnt in seiner Stellungnahme vom 3.11.2020 diese Profitabilitätsanforderung als nicht „ambitioniert genug“ ab und fordert ein Abstellen auf den berichteten Jahresüberschuss anstelle von EBITDA. Inwieweit diese Ablehnung des EBITDA als Profitabilitätsanforderung begründet ist und der Jahresüberschuss verglichen mit EBITDA eine zweckmäßigere Profitabilitätsanforderung darstellt, wird im vorliegenden „Accounting for Value?“ -Beitrag fallstudienartig auf Basis einer dafür geeigneten und daher exemplarisch herangezogenen Quartalsmitteilung untersucht.

