Für zahlreiche Emittenten endete die Einreichungsfrist der geprüften ESEF-Unterlagen als Bestandteil der sog. Einreichungsdatei am 30.04.2021. Auch wenn der Erstellungs- und Prüfungsprozess mitunter enorme Herausforderungen für Emittenten, Dienstleister, Softwareanbieter und Wirtschaftsprüfer mit sich brachte, ist die erste ESEF-Anwendungsphase für die meisten Emittenten nun erfolgreich absolviert. Auf Basis der gemachten Erfahrung mit rund 200 betreuten Emittenten und insgesamt ca. 500 ESEF-Auszeichnungen beleuchtet der folgende Beitrag verschiedene Zweifelsfragen des European Single Electronic Format (ESEF) und formuliert Ideenimpulse für künftige ESEF-Phasen. Dabei werden u.a. ausgewählte Regelungsanforderungen analysiert sowie Problemfälle für jeden Abschlussbestandteil geschildert. Der Beitrag endet mit einem Ausblick auf die blockweise Auszeichnung des Anhangs, die für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2022 obligatorisch vorzunehmen ist.

