Der LIBOR-Skandal hat das Vertrauen in globale Referenzzinssätze zutiefst erschüttert. Die legistische Reaktion des europäischen Regulators – die Benchmark-Verordnung – hat schon vor ihrer normativen Geltung enorme Auswirkungen auf die Unternehmensteuerung. Im Juni 2021 haben die Regulatoren erneut eine schnelle, wesentliche Reduktion der Verwendung des LIBOR eingemahnt. Mit Durchführungsverordnungen vom 14. Oktober 2021 hat die EU für den CHF-LIBOR und für EONIA bei Verbraucherverträgen die Nachfolgezinssätze SARON und €STR inklusive deren Spread-Anpassungswerte ab 1.1.2022 festgelegt.

