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Bilanzierung von Software as a Service nach IFRS

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2021, 479 - 481 Heft 11 v. 1.11.2021

Bereits seit einigen Jahren greifen Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Hardware- und Softwarelandschaft nicht mehr nur auf eigene Systeme und Softwarelizenzen zurück, sondern nutzen zunehmend Servicemodelle, bei denen ein IT-Dienstleister einerseits die Software, andererseits aber auch zumindest Teile der benötigten Hardware bereitstellt. Die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen werden je nach Preismodell in regelmäßigen Zeitintervallen in Rechnung gestellt. Neben der operativen Ausgestaltung stellt sich bei solchen Vertragsmodellen auch die Frage der bilanziellen Behandlung, bei der in erster Linie zu hinterfragen ist, ob beim Anwender ein zu aktivierender Vermögenswert vorliegt oder ob die mit dem Vertrag verbundenen Kosten als laufender Aufwand zu behandeln sind. Im April 2021 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zur bilanziellen Behandlung solcher Verträge eine Agenda-Entscheidung veröffentlicht, die das IFRIC Update aus März 2021 zur Bilanzierung von Konfigurations- und Customizingkosten ergänzt.

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