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Impairment-Test nachseit Jahren im Fokus des Enforcements

Reporting und ControllingSteuerrechtStefan Müller, Jens ReinkeIRZ 2021, 459 - 465 Heft 10 v. 1.10.2021

Der Impairment-Test war in der Vergangenheit – bis zur Mitte der letzten Dekade – regelmäßiger Prüfungsschwerpunkt von DPR und ESMA, wohingegen dieser in der zweiten Hälfte der Dekade nicht mehr im primären Fokus des europäischen und nationalen Enforcements stand. Seit 2020 ist der Impairment-Test allerdings wieder nationaler Prüfungsschwerpunkt der DPR und 2021 auch ein von der ESMA festgelegter europäischer Prüfungsschwerpunkt. Auf der einen Seite der erneute Fokus des Enforcements auf den Impairment-Test und auf der anderen Seite auch das vom IASB veröffentlichte DP/2020/1 verdeutlichen seine Bedeutung – auch der diesbezüglichen Anhangangaben. Vor diesem Hintergrund wird im nachfolgenden Beitrag anhand der IFRS-Konzernabschlüsse der Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020 von den zum 31.12.2020 im DAX gelisteten Unternehmen untersucht, ob die Quantität ausgewählter Anhangangaben zum Impairment-Test nach deutlichen Verbesserungen bis zur Mitte der letzten Dekade auf einem entsprechend hohen Niveau geblieben ist.

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