Im Rahmen seiner Facharbeit befasst sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nur mit der Prüfungstätigkeit, sondern auch mit Auslegungsfragen in der Rechnungslegung. Diese umfassen sowohl handelsrechtliche Fragestellungen als auch IFRS-Themen. Die aus der Facharbeit des IDW hervorgegangene Auffassung wird in den sog. Rechnungslegungsstandards (IDW RS) dargelegt. Im Zusammenhang mit IFRS-Fragestellungen hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um in einzelnen – jeweils in sich geschlossenen – Modulen innerhalb dieses Standards zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. In den letzten Monaten wurden mehrere neue Module zu IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 1 diskutiert und finalisiert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die im Mai 2020 verabschiedeten und im Juni 2020 veröffentlichten Module M2 und M3 zu IFRS 9.

