Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) befasst sich als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nur mit der Prüfungstätigkeit. Im Rahmen seiner Facharbeit werden auch Auslegungsfragen in der Rechnungslegung thematisiert – sowohl im Rahmen des Handelsrechts als auch nach IFRS. Die aus der Analyse der jeweiligen Fragestellung resultierende Auffassung des IDW wird in den sog. Rechnungslegungsstandards (IDW RS) dargelegt. In diesem Zusammenhang hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um in einzelnen – jeweils in sich geschlossenen – Modulen innerhalb dieses Standards zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. In den letzten Monaten wurden mehrere neue Module zu IFRS 16,IFRS 9 und IFRS 1 diskutiert und finalisiert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das im März 2020 verabschiedete und im Mai 2020 veröffentlichte Modul M1 zu IFRS 1.

