Für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen, sind zwingend die Vorgaben des neuen Leasingstandards IFRS 16 zu beachten. Mit Herausgabe der Konzernzwischenberichte zum 30.6.2019 erhalten die Bilanzadressaten erstmals umfangreiche Informationen zur tatsächlichen Umsetzung der neuen Regelungen zur Leasingbilanzierung. Verschiedene frühere Beiträge gehen dabei von weitreichenden Veränderungen für deutsche IFRS-Bilanzierer aus.

