Seit Ausbreitung des neuartigen sog. Corona-Virus (SARS-CoV-2) überschlagen sich die Meldungen zu den Auswirkungen der Epidemie. Unternehmen spüren bereits deutliche Auswirkungen dieser Entwicklung in Form von Betriebsschließungen, Produktions-, Handels- und Reisebeschränkungen sowie Lieferengpässen. Bereits heute hat die Corona-Krise zudem deutliche Spuren am Aktienmarkt bzw. hinsichtlich der Marktwerte der Unternehmen hinterlassen. Dabei sind der weitere Verlauf der Corona-Krise sowie Art und Umfang der nachhaltig verbleibenden Auswirkungen heute noch nicht abzusehen. Für IFRS-bilanzierende Unternehmen stellt sich aktuell die Frage nach dem Erfordernis einer zeitnahen Durchführung eines Impairment-Tests nach IAS 36. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die einen solchen unterjährigen Wertminderungstest notwendig erscheinen lassen (triggering event), dürfte in den weit überwiegenden Fällen zu bejahen sein. In diesem Zusammenhang müssen eingetretene Wertminderungen identifiziert und abgebildet werden.

