vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschalwertberichtigungen für latente Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Kreditinstituten

Bilanzierung und BilanzpolitikSteuerrechtJudith Gehrer, Joachim Krakuhn, Verena GuderjanIRZ 2020, 123 - 128 Heft 3 v. 1.3.2020

Kreditinstitute haben bei der Bewertung von Forderungen nach HGB alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Für noch nicht konkretisierte Ausfallrisiken sind Pauschalwertberichtigungen zu bilden. Der IDW RS BFA 7 gibt Leitlinien zu deren Ermittlung vor. Er ist eine Weiterentwicklung der IDW Stellungnahme BFA 1/1990 und erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Adressaten sind neben Kreditinstituten auch Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG sowie Institute i.S.d. § 1 Abs. 3 ZAG. Der BFA 7 sieht ein Lifetime Expected Loss-Modell sowie Bewertungsvereinfachungen hierzu vor. Der Beitrag zeigt die unterschiedlichen Modelle und unterstützt die Anwender, die konkrete Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren sorgfältig abzuwägen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!