Kreditinstitute haben bei der Bewertung von Forderungen nach HGB alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Für noch nicht konkretisierte Ausfallrisiken sind Pauschalwertberichtigungen zu bilden. Der IDW RS BFA 7 gibt Leitlinien zu deren Ermittlung vor. Er ist eine Weiterentwicklung der IDW Stellungnahme BFA 1/1990 und erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Adressaten sind neben Kreditinstituten auch Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG sowie Institute i.S.d. § 1 Abs. 3 ZAG. Der BFA 7 sieht ein Lifetime Expected Loss-Modell sowie Bewertungsvereinfachungen hierzu vor. Der Beitrag zeigt die unterschiedlichen Modelle und unterstützt die Anwender, die konkrete Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren sorgfältig abzuwägen.

