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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte (KAM) in den Bestätigungsvermerken der DAX-30-Unternehmen

PrüfungSteuerrechtAgnes Aschfalk-EvertzIRZ 2020, 95 - 101 Heft 2 v. 1.2.2020

Als Reaktion auf die Verwerfungen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde der Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities, PIE) durch EU-Abschlussprüfungsverordnung und AReG um eine Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (key audit matters, KAM) ergänzt. Die zusätzliche Berichterstattung über die Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks verbessern und dadurch das Vertrauen in die Abschlussprüfung stärken. Der vorliegende Beitrag analysiert die Praxis der Berichterstattung über KAM und gibt Hinweise, wie eine Rückkehr zur Boilerplate-Berichterstattung vermieden werden kann.

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