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Zum Konzept des Eigentümergewinns(Buffett’s owner earnings)

Accounting for Value?SteuerrechtAndreas HaakerIRZ 2020, 15 - 17 Heft 1 v. 1.1.2020

Während der ehemalige SEC-Chairman Arthur Levitt in seiner vielbeachteten Rede zum „Numbers Game“ (1998) die schon damals in den USA weit verbreiteten Unsitten des „earnings management“ beklagte, geißelte Warren Buffett die „Respektlosigkeit, die viele Führungskräfte heutzutage gegenüber korrekter Rechnungslegung zeigen“ als „unternehmerische Schande.“ Dabei vermutete er gleichsam „eine Neuauflage von Greshams Gesetz: Schlechte Buchführung verdrängt die gute.“ Wie nicht zuletzt die beiden „Accounting for Value?“ -Fallstudien zum „EBITDA vor Sondereinflüssen im Akquisitionskontext“ sowie zum „ROCE statt EBIT nach Kapitalkosten als zentrale Berichtskennzahl“ gezeigt haben dürften, sind auch die heutigen DAX-Konzerne nicht vor einer entsprechenden Kritik gefeit, zumal im DAX der „bereinigte Gewinn je Aktie [...] im Schnitt 33% über dem IFRS-Ergebnis.“ liegt. Vor diesem Hintergrund soll gleichsam in Umkehrung der Neuauflage von Greshams Gesetz („Gute Buchführung verdrängt wieder die schlechte!“) als Alternative zum EBITDA das von Warren Buffett vertretene Berichts- und Analysekonzept des Eigentümergewinns („owner earnings“) analysiert werden.

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