Die Taxonomie-Verordnung ist ab dem 1.1.2022 anzuwenden. Kreditinstitute müssen die daraus resultierenden Anforderungen daher für die einzelnen Vermögenswerte in ihren Portfolien umsetzen. Die Anwendung der Klassifizierung ist komplex und erfordert zahlreiche Daten, die bisher weder erhoben werden noch in Systemen vorhanden sind. Diese Herausforderung wird durch die sukzessive Aufnahme weiterer Umweltziele in die Taxonomie erweitert. Sofern noch nicht erfolgt, sollten betroffene Banken daher ihre Umsetzung zur Taxonomie-VO unmittelbar aufnehmen.

