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IDW RS HFA 50 – neues Modul M3 zu IFRS 16

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2020, 534 - 537 Heft 12 v. 1.12.2020

Im Rahmen seiner Facharbeit widmet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nur der Prüfungstätigkeit, sondern auch Auslegungsfragen in der Rechnungslegung. Dabei werden sowohl handelsrechtliche Fragestellungen als auch IFRS-Themen betrachtet und die aus der Facharbeit des IDW hervorgegangene Auffassung in den sog. Rechnungslegungsstandards (IDW RS) dargelegt. Im Zusammenhang mit IFRS-Fragestellungen hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um in einzelnen – jeweils in sich geschlossenen – Modulen innerhalb dieses Standards zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. In den letzten Monaten wurden mehrere neue Module zu IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 1 diskutiert und finalisiert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das im Mai 2020 verabschiedete und im Juni 2020 veröffentlichte Modul M3 zu IFRS 16.

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