Im Rahmen seiner Facharbeit befasst sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nur mit Fragen der Prüfungstätigkeit, sondern auch mit der Auslegung von Rechnungslegungssachverhalten. Diese erstrecken sich sowohl auf handelsrechtliche Fragestellungen als auch auf IFRS-Themen. Die aus der Facharbeit des IDW hervorgegangene Auffassung wird in den sog. Rechnungslegungsstandards (IDW RS) dargelegt. Im Zusammenhang mit IFRS-Fragestellungen hat das IDW den Modulstandard IDW RS HFA 50 geschaffen, um in einzelnen – jeweils in sich geschlossenen – Modulen innerhalb dieses Standards zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. In den letzten Monaten wurden mehrere neue Module zu IFRS 1, IFRS 9 und IFRS 16 diskutiert und finalisiert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das im Mai 2020 verabschiedete und im Juni 2020 veröffentlichte Modul M2 zu IFRS 16.

