Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB das finale Amendment zu IAS 37 und schloss damit das „narrow-scope standard-setting“-Projekt zur Bestimmung der Erfüllungskosten für belastende Verträge ab. Aufgrund des engen Projekt-Fokus wurden einige für die Identifikation von Drohverlustrückstellungen wichtige Fragestellungen allerdings nicht behandelt. Trotz weitgehender Klärung der Erfüllungskosten wird es daher im Bereich der „Onerous Contracts“ wohl auch weiterhin unterschiedliche Auslegungen in der Praxis geben. Basierend auf dem Feedback zum vorausgegangenen Entwurf der Standardänderungen (ED/2018/2), der Diskussion in der Literatur und den Veröffentlichungen des IASB analysiert der Beitrag das finale Amendment und offene Anwendungsfragen.

