Der IASB hat am 27. August 2020 den Änderungsstandard „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)“ veröffentlicht. Darin werden Sachverhalte adressiert, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes – eine Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze inbegriffen – beeinflussen können.

