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Utility Token im IFRS-Abschluss - Der Fall - die Lösung

BilanzierungAufsatzMario Keiling, MScIRZ 2019, 281 - 283 Heft 7 und 8 v. 10.8.2019

Normen: § 4 Nr 8 lit b dUStG

Schlagwörter:

internationale Rechnungslegung; Kryptorecht; Kryptowährungen; IAS 38; Immaterielle Vermögenswerte; Bitcoin; Ether; Currency Token; Kryptobörse; Folgebewertung; Anschaffungskostenmodell; Zugangsbewertung; Neubewertungsmodell; Tausch; Vermögenswert; Nutzungsrecht; Bilanzierung von Kryptowährungen

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