Mit dem Jahr 2019 ändert sich die Leasingbilanzierung entsprechend IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundlegend. Die Neuregelungen betreffen insbesondere Leasingnehmer, die bisher unter IAS 17 als Operating Lease klassifizierte Leasingverträge nun in der Bilanz als Nutzungsrecht mit korrespondierender Verbindlichkeit erfassen müssen. Die Erfassung führt zu einer Bilanzverlängerung, der Zunahme des langfristigen Vermögens sowie der Verbindlichkeiten, Ergebniseffekten in Form einer Periodenverschiebung, Auswirkungen auf die Cashflow-Rechnung und wesentliche Steuerungsgrößen wie EBIT und EBITDA.

