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Novellierungen zur Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats – Die Neufassung des DCGK 2019

Blickpunkt: DCGKSteuerrechtPatrick Velte, Jörn ObermannIRZ 2019, 295 - 298 Heft 7 und 8 v. 1.7.2019

Nach langen Diskussionen hat die Regierungskommission am 9.5.2019 eine Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. Gegenüber der vorherigen Fassung des DCGK 2017 haben sich zahlreiche Anpassungen ergeben. Einen Schwerpunkt der Novellierungen des Kodex stellt die Vorstandsvergütung dar, wobei der DCGK die noch nicht abgeschlossene nationale Umsetzung der neugefassten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (sog. ARUG II) bereits einbezieht. Überdies hat die Regierungskommission, ohne dass hierfür eine konkrete regulatorische Notwendigkeit bestanden hätte, die Unabhängigkeitsanforderungen des Aufsichtsrats erstmals als „Checkliste“ operationalisiert.

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