Am 22. Oktober 2018 hat das IASB die finale Fassung des sog. „narrow scope amendments“ zu IFRS 3 veröffentlicht, welches die Definition eines Geschäftsbetriebs („business“) ändert und das Ziel verfolgt, diese in der praktischen Anwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Verpflichtend erstmalig anzuwenden sind die neuen Regelungen für Erwerbe in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung möglich ist. An das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs knüpfen verschiedene Bilanzierungsfragen an, und insbesondere für die u.a. betroffene Immobilienbranche (Immobilien bzw. Immobilienobjektgesellschaften) soll die Änderung Klarheit bringen.

