Nicht anteilswahrende Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen aufgrund von Unterschieden zwischen Ausgabepreis und Bilanzkurs der Anteile führen zu Aufrechnungsdifferenzen. Diese sind im Konzernabschluss wegen der in IFRS intendierten Einheitstheorie erfolgsneutral wie eine Transaktion zwischen Gesellschaftern zu erfassen. Im Gegensatz dazu sind Aufrechnungsdifferenzen bei assoziierten Unternehmen erfolgswirksam zu behandeln. Dies folgt der interessentheoretischen Fundierung der Equity-Methode. Diese unterschiedliche Behandlung hat auch Wirkungen auf im Other Comprehensive Income erfasste Eigenkapitalveränderungen beim (teilweisen) Verkauf der Anteile ohne Statuswechsel.

