Aufgrund des verpflichtenden Ansatzes eines Nutzungsrechts am Leasingobjekt sowie der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten durch IFRS 16 ergeben sich u.a. Verschiebungen bzgl. des in der Bilanz ausgewiesenen verzinslichen Fremdkapitals und des Verschuldungsgrads im Vergleich zur alten Regelung nach IAS 17. Durch diese Verschiebungen verändern sich wesentliche Bilanzkennzahlen, bspw. der Verschuldungsgrad. Die Autoren zeigen auf, dass sich durch die neue Leasingbilanzierung nicht nur der Informationsgehalt der Bilanz verändert, sondern in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass auch materielle Anpassungen der Kapitalkosten des Unternehmens nach sich ziehen können, die bei Bewertungssachverhalten zu beachten sind, sofern es sich um sog. operate leases handelte.

