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Liebe Leserinnen und Leser,

SteuerrechtAufsatzIRZ 2019, 179 Heft 5 v. 1.5.2019

einen langen Atem brauchen sowohl IASB als auch IFRS-Anwender, wenn es um die Darstellung relevanter Informationen im Abschluss geht. Von Jahr zu Jahr nehmen die Geschäftsberichte an Seitenumfang zu, nicht aber unbedingt an Informationswert. Angesichts des breiten Adressatenkreises aus Investoren, Kreditgebern, Lieferanten, Kreditoren, Arbeitnehmern, Kunden oder staatlichen Institutionen mag dies nicht verwundern.

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