Mit Beginn des Jahres 2019 tritt der neue Standard IFRS 16 in Kraft. Dieser wird für die bilanzielle Abbildung des Immobilienleasings von Bedeutung sein. Mit dem neuen Standard dürfte es auch aufseiten der Leasingnehmer zu einer forcierten Bilanzierung der Leasingverträge kommen. Im Weiteren wird zudem im Rahmen der steuerrechtlichen Maßgeblichkeit eine bilanzielle Erfassung im obligationenrechtlichen Abschluss möglich sein; somit wird IFRS 16 faktisch auch im Handelsrecht seine Spuren hinterlassen können.

