Im Rahmen seiner Facharbeit beschäftigt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) als Vertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nicht nur mit der Prüfungstätigkeit, sondern auch mit Auslegungsfragen und notwendigen Konkretisierungen innerhalb der Rechnungslegung – sowohl der handelsrechtlichen Normen als auch der IFRS. Die Auffassung des IDW zu Bilanzierungsfragen wird in den Rechnungslegungsstandards des IDW (IDW RS) dargelegt. Mit IDW RS HFA 50 hat das IDW einen Modulstandard geschaffen, um zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das in diesem Rahmen inzwischen verabschiedete und veröffentlichte Modul M1 zu IFRS 3 und veranschaulicht seine Anwendung anhand von Beispielen.

