Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet die von ihr aufgelegten Investmentvermögen nach § 17 Abs. 1 KAGB. Dies setzt voraus, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft mindestens die Portfolioverwaltung und/oder das Risikomanagement erbringt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft aber auch von anderen Unternehmen (sog. Auslagerungsunternehmen) unterstützen lassen.

