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Abschlussprüfung: Aktuelles zur Berichtspflicht über die Honorare und zur Marktkonzentration

Auf den.Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Corinna BoeckerIRZ 2017, 8 - 11 Heft 1 v. 1.1.2017

Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften verlangen im Anhang zum Einzelabschluss (§ 285 Nr. 17 HGB) sowie im Konzernanhang (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) quantitative Angaben zu den Honoraren, die der (Konzern-)Abschlussprüfer für das betreffende Geschäftsjahr berechnet hat. Über den Verweis in § 315a Abs. 1 HGB, der den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen regelt, auf § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB legt der deutsche Gesetzgeber fest, dass auch ein IFRS-Konzernabschluss Angaben zum Abschlussprüferhonorar enthalten muss.

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