Nachdem die CSR-RL (2014/95/EU ) in Österreich in Form des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG), in Deutschland in Form des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) transformiert wurde, sehen sich Unternehmen und Konzerne im Anwendungsbereich dieser Gesetze mit der Verpflichtung konfrontiert, ihre ersten nichtfinanziellen Erklärungen bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 abzugeben. In Anbetracht der Vielzahl an noch ungeklärten Fragen stellt die Erstanwendung für die Unternehmen eine besondere Herausforderung dar.

