Mit der Überarbeitung von IAS 19 hat das International Accounting Standards Board (IASB) im Sommer 2011 erstmals den Begriff des Risk-Sharing in den Standard eingeführt. Obwohl das Regelwerk bereits seit Januar 2013 verpflichtend anzuwenden ist, herrscht in der Schweiz nach wie vor große Unsicherheit zu den genauen Auswirkungen und v.a. zur konkreten Anwendung dieser Vorschriften. Der nachfolgende Beitrag fasst die zentralen Eigenheiten der Risikoübernahme durch Arbeitnehmer in einem Schweizer Vorsorgeplan zusammen und zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung von Risk-Sharing auf.

