Normen: § 319a dHGB; Art 17 VO (EU) Nr 537/2014
Schlagwörter:
internationale Rechnungslegung; EU-Reform der Abschlussprüfung; Abschlussprüfer; empirische Untersuchung; empirische Studie; externe Rotation des Abschlussprüfers; Unternehmen von öffentlichem Interesse; Big Four-Gesellschaften; Deutschland; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Abschlussprüfungsleistungen; Prüfungsmandate; Unabhängigkeitsanforderungen; Abschlussprüfungsmarkt; Honorare für Abschlussprüfungsleistungen; Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDAX; große deutsche börsenotierte Unternehmen; Abschlussprüferhonorar; Steuerberatungsleistungen; EU-Verordnung zur Abschlussprüfung; Public Interest Entities (PIE); EU-Abschlussprüferverordnung

