Mit Veröffentlichung des final verabschiedeten IFRS 9 durch das IASB am 24.7.2014 sind (vorbehaltlich eines EU-Endorsements) ab 1.1.2018 die neuen Vorschriften zu Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte anzuwenden. Neben dem IASB als Standardsetter des IFRS 9 sind insbesondere für Banken auch die bankspezifischen Sichtweisen des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) relevant. Zudem hat im Jahr 2014 das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) zur Unterstützung der Implementierung des Expected-Credit-Loss-Modells eine Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments (ITG) ins Leben gerufen, welche aus weltweit ausgewählten Vertretern großer Banken und den größten Wirtschafts- und Beratungsunternehmen besteht.

