Normen: § 96 Abs 2 dAktG
Schlagwörter:
internationale Rechnungslegung; Betriebswirtschaft; Deutschland; geschlechtsspezifische Diversität; Finanzberichterstattung; Gleichstellung; Gesetz über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst; Gender Diversity; Corporate Governance; Geschlechtervielfalt der Aufsichtsratsmitglieder; deutsches Corporate Governance System; Qualität der Finanzberichterstattung; Frauenquote; One-Tier Struktur; Two-Tier Struktur; Frauen im Aufsichtsrat; Frauenanteil in Führungspositionen

