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Kapitalkonsolidierung mit nicht beherrschenden Anteilen nach DRS 23

Bilanzierung; UnternehmensrechtAufsatzProf. Dr. Hanno KirschIRZ 2016, 461 - 467 Heft 11 v. 18.11.2016

Normen: § 306 dHGB; § 301 dHGB; § 307 Abs 1 dHGB; § 309 dHGB

Schlagwörter:

internationale Rechnungslegung; deutsches Handelsrecht; Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS); DRS 23; Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss); Anteile nicht beherrschender Gesellschafter; Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung; Kapitalerhöhung; Wertminderungsprüfung; interessentheoretische Betrachtungsweise; nicht beherrschende Gesellschafter; beizulegender Zeitwert; Geschäfts- oder Firmenwerte; Unterschiedsbeträge; Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC); Erstkonsolidierung; Fallstudie; Folgekonsolidierung; planmäßige Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert; außerplanmäßige Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert; stille Reserven; Konzern-GuV; Interessentheorie

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