Seit mehr als drei Jahren ist IFRS 13 in Kraft. Dieser Standard vereinheitlicht die Vorschriften zur Ermittlung des Fair Values für bestimmte Vermögenswerte, Schulden und einzelne Eigenkapitalinstrumente. Davon ist auch die Bewertung eines Teils der Schweizer Immobilien betroffen. IFRS 13 brachte zwei wichtige Neuerungen mit sich: Erstens wird jetzt nicht mehr nach der Bewertungsmethode unterschieden, sondern nach den Bewertungs- bzw. Inputparametern (Fair-Value-Hierarchie), und zweitens verlangt das Prinzip der bestmöglichen Nutzung, dass fortan nicht mehr zu aktuellen Nutzungs-, sondern zu potenziellen Höchstwerten bilanziert werden muss („Highest and Best Use"-Konzept). Bereits im Vorfeld wurde an mehreren Stellen diskutiert, zu welchen Konsequenzen das Konzept der bestmöglichen Nutzung auf die Immobilienmärkten führen wird. Im Nachhinein zeigt sich, dass die Effekte im überschaubaren Rahmen geblieben sind.

