Mit der Einführung der neuen §§ 341q ff. HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) haben bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors verpflichtend einen sog. Zahlungsbericht zu erstellen und darin über ihre Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten. Die Berichtspflicht gilt seit Inkrafttreten des BilRUG im Juli 2015. Sie betrifft alle großen sowie kapitalmarktorientierten (Kapital-)Gesellschaften aus dem Rohstoffsektor. Somit schließt die Verpflichtung zur Erstellung solcher Zahlungsberichte auch die IFRS-Bilanzierer mit ein. Die für diese Unternehmen maßgeblichen Regelungen für die Erstellung des Zahlungsberichts finden sich in den §§ 341q ff. HGB.

