Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe im Anwendungsbereich von IFRIC 21. Da die GrSt zu Beginn des Kalenderjahres unbedingt entsteht, ist sie zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zu passivieren. Dies gilt auch in der Periode eines etwaigen Zwischenabschlusses. Nicht geregelt wird in IFRIC 21 die korrespondierende Gegenbuchung. In Ermangelung eines Vermögenswertes kommt nur eine vollständig aufwandswirksame Passivierung der Verbindlichkeit in Betracht. Eine Abgrenzung ist dagegen nicht möglich. Der Aufsatz klärt darüber hinaus Fragen der Erstanwendung von IFRIC 21.

