Der IASB hat am 5. März 2015 die Veröffentlichung des sog. „Roten Buchs" 2015 bekannt gegeben. Dieses enthält alle Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2015 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2015 in Kraft treten, aber nicht die ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet.

