IFRS 13 ist seit dem 1. Januar 2013 verpflichtend anzuwenden. Der Standard regelt im Wesentlichen die Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Insoweit wurde die Level-Hierarchie aus IFRS 7 in den IFRS 13 integriert. Erkorenes Ziel des IASB war es, die in verschiedenen Standards geregelten Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zu vereinheitlichen. Den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten regelt unverändert IAS 39, zukünftig wird dieser durch IFRS 9 ersetzt. Die Europäische Zentralbank hat im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion, bei der in drei Phasen eine umfassende Bewertung der Bilanzen von systemrelevanten Kreditinstituten erfolgen soll, im Rahmen der zweiten Phase (Beurteilung der Aktiva-Qualität, sog. „Asset Quality Review – AQR") relevante Informationen zur anschließenden Risikobeurteilung dieser Institute angefordert – überwiegend betrifft dies Informationen, die im Zusammenhang mit den hier genannten Standards stehen.

